Die Arbeitslosenversicherung.
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung, welche Teil des staatlichen Sozialversicherungswesens ist. Sie ist eine Pflichtversicherung für die meisten abhängig Beschäftigten. Von diesen wird automatische eine staatliche festgelegte Quote vom Lohn einbehalten. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit, die Ausicht untersteht dem Bundesministerium für Arbeit. Die Beiträge werden dann theoretisch von der Bundesagentur zum Zweck des Entgeltersatzes arbeitslos gewordener Versicherter bzw. zu Förderungsmaßnahmen genutzt. Die Bundesagentur für Arbeit muss auch versicherungsfremde Aufgaben übernehmen. Dafür erhält sie Zuschüsse vom Bund.
Klar abgrenzen muss man die Arbeitslosenversicherung übrigens zur Arbeitslosigkeitsversicherung, welche eine private Versicherung darstellt.
