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Die Arbeitslosigkeitsversicherung.

Die Arbeitslosigkeitsversicherung soll das Risiko einer Arbeitslosigkeit auf privater Basis decken. Das heißt im Klartext: eine solche Versicherung zahlt dann, wenn man arbeitslos wird. Eigentlich kein ganz schlechter Gedanke. Aber man muss hier auch wissen: er wird nur über einen bestimmten Zeitraum geleistet. Wer die Versicherung abschließt, muss eine Wartezeit absolvieren, bevor er diese in Anspruch nehmen kann. Bestimmte Personengruppen erhalten eine solche Versicherung in der Regel nicht (hier vor allem ungelernte Kräfte) und bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit wird nicht gezahlt.

Klar abgrenzen muss man die Arbeitslosigkeitsversicherung übrigens zur Arbeitslosenversicherung, welche ein Teil der Sozialversicherungen ist und für bestimmte Beschäftigungsgruppen in Deutschland eine Pflichtversicherung darstellt.


Weiterführende Information im Web

» Versicherungs-Pol: Arbeitslosigkeitsversicherung

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