Die Glasversicherung.
Normalerweise ist Glasbruch in der Wohnung häufig über die Hausratversicherung abgesichert. Allerdings sind spezielle Sachverhalte wie z. B. Schäden durch Unvorsichtigkeit nicht in der Hausratversicherung mitversichert. Hier würde eine spezielle Glasversicherung eintreten.
Dennoch weisen Fachleute daraufhin, dass die Glasversicherung zu den entbehrlichen Versicherungen gehört. Denn die Schadenshäufigkeit ist eher gering und auch der Ersatz von einer Glasscheibe bedeutet selten den persönlichen Ruin. Sinnvoll könnte diese Versicherung bei stark verglasten Gebäuden sein.
Die Beitragshöhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren, das hängt vom Versicherer ab. Manchmal wird die Wohnfläche zugrunde gelegt, manchmal die zu versichernde Glasfläche oder sogar Einzelscheiben.
