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Krankentagegeld-Versicherung.

Die Krankentagegeld-Versicherung tritt dann ein, wenn man wegen einer Krankheit über einen längeren Zeitraum kein Einkommen erzielen konnte bzw. wenn man keinen oder nur begrenzten Anspruch auf Krankengeld hat.

In der Regel genießt ein gesetzlich Versicherter Anspruch auf Krankengeld. Diese ist jedoch im Zeitraum von 3 Jahren auf maximal 78 Wochen begrenzt. So gesehen könnten hier Zeiträume entstehen, welche nicht gedeckt sind. Bei Freiwillig Versicherten ist das noch etwas problematischer und für Privat Versicherte noch mehr. Hier entstehen Lücken ab dem 43. Krankentag. Von daher kann man als Faustregel festhalten, dass die Krankentagegeld-Versicherung sich vor allem an Selbstständige und Gutverdiener richtet. Für gesetzlich Versicherte mit kleinem bis mittleren Einkommen ist sie nur bedingt sinnvoll.


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