Pflegeversicherung .
Die Pflegeversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Sie wurde deshalb gesetzlich verordnet, weil der Pflegebereich immer teuerer wurde und viele Menschen speziell im Alter nicht über die Mittel dafür verfügen.
Grundsätzlich gilt: wer über ein eigenes Einkommen verfügt, muss eine Pflegeversicherung haben. Gesetzlich Versicherte werden automatisch über ihre Krankenkasse versichert. Privat Versicherte müssen eine zusätzliche private Pflegepflichtversicherung abschließen. Wenn möglich sollte man hier auf eine Trennung von Kranken- und Pflegeversicherung verzichten. Fachleute empfehlen, die Pflegeversicherung möglichst bei der Krankenversicherung abzuschließen, bei der man schon unter Vertrag ist.
Hilfe gibt es von der Pflegeversicherung beim Pflegegeld, bei Hilfe einer ambulanten Pflegeeinrichtung oder stationäre Pflege im Heim. Nicht zuständig ist die Pflegeversicherung für Pflegebedürftigkeit von weniger als 6 Monaten. Hier muss normal die Krankenkasse in Anspruch genommen werden (die aber nicht in jedem Fall zahlt). Außerdem stellt die Pflegekasse über die Pflegeversicherung lediglich die Grundsicherung zur Verfügung. Es werden also nicht alle Leistungen im Bereich Pflege bezahlt.
Lücken könnten z. B. über die Pflegerentenversicherung, die Pflegekostenversicherung oder die Pflegetagegeldversicherung geschlossen werden.
