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Die Reisegepäckversicherung .

Die Reisegepäckversicherung zahlt dann, wenn man eine eigentlich gebuchte Reise nicht antreten kann. Hierfür müssen allerdings bestimmte Gründe vorliegen (z. B. Schwangerschaft, plötzlich unvorhersehbare Erkrankung u.ä.). Die Versicherung übernimmt dann einen Teil der anfallenden Stornogebühren.


Weiterführende Information im Web

» Versichert-auf-Reise: Reisegepäckversicherung

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