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Die Sport-/Freizeithaftpflichtversicherungen.

Nicht alles wird über Privathaftpflichtversicherungen abgedeckt. Wer speziellen gefährlichen Aktivitäten nachgeht, der könnte hier nicht geschützt sein. Denn gefährliche Sportarten werden selten gedeckt. Für Jäger gilt dies auch, hier ist eine spezielle Haftpflichtversicherung sogar Vorschrift.

Wer sich hier unsicher ist, der sollte nach Ausschlussregelungen in seiner bestehenden Privathaftpflichtversicherung schauen. Wird eine spezielle Aktivität nicht gedeckt und man will sie dennoch betreiben, dann kann der Abschluss einer optionalen Versicherung Sinn machen.


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